Nach einer FTB sind diese nächsten Schritte zu erwarten

Nach FTB

Vorgehensweise und Zeitplan im Folgenden:

Schweizer Behörden

  • Nach einer FTB werden die lokalen Schweizer Behörden beigezogen. Sie bestätigen, dass die Freitodbegleitung (FTB) gemäß Schweizer Vorschriften und Gesetz durchgeführt wurde. Die Behördenmitglieder sind im Allgemeinen sehr freundlich und einfühlsam und haben Verständnis dafür, dass die Anwesenden gerade einen geliebten Menschen unter schwierigen Umständen verloren haben.
  • Die Person, die das Bekanntsein mit der verstorbenen Person bestätigt, muss für diesen Vorgang für einen Moment anwesend sein weil ein Dokument mit dem Amtsarzt zusammen unterzeichnet wird. Abgesehen von der Unterschrift unter diesem Dokument steht es allen begleitenden Familienmitgliedern / Freunden frei ob sie bei der Sterbebegleitung selbst anwesend sein möchten.

Bestattungsunternehmen und Sterbeurkunde

  • Sobald die Formalitäten erledigt sind, wird das Bestattungsunternehmen informiert. Die Urne wäre etwa 10 Werktage nach dem Tod zur Abholung bereit. Alternativ kann Pegasos die Urne per Kurier an das von Ihnen bestimmten Bestattungsunternehmen weitersenden.
  • In den Wochen nach einer FTB werden zwei Dokumente an Ihre Familie oder die benannte Person geschickt:
    1. Pegasos verschickt die Sterbeurkunde per Post und vorab einen Scan davon an die von Ihnen angegebene E-Mail.
    2. Der zuständige Kanton in der Schweiz verschickt manchmal eine „Nichtanhandnahmeverfügung“ die bestätigt, dass alle Abklärungen ergeben haben, dass die Schweizer Gesetze befolgt wurden. Dieser Brief ist eine reine Formalitätssache und muss nicht beantwortet werden.
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