Nach einer FTB sind diese nächsten Schritte zu erwarten
Nach FTB
Vorgehensweise und Zeitplan im Folgenden:
Schweizer Behörden
- Nach einer FTB werden die lokalen Schweizer Behörden beigezogen. Sie bestätigen, dass die Freitodbegleitung (FTB) gemäß Schweizer Vorschriften und Gesetz durchgeführt wurde. Die Behördenmitglieder sind im Allgemeinen sehr freundlich und einfühlsam und haben Verständnis dafür, dass die Anwesenden gerade einen geliebten Menschen unter schwierigen Umständen verloren haben.
- Die Person, die die Identität des/der Verstorbenen bestätigt, muss für diesen Vorgang einen Moment anwesend sein, weil ein Dokument mit dem Amtsarzt zusammen unterzeichnet wird. Es steht allen begleitenden Familienmitgliedern / Freunden frei ob sie bei der Sterbebegleitung selbst anwesend sein möchten oder nicht.
Bestattungsunternehmen und Sterbeurkunde
- Sobald die Formalitäten erledigt sind, wird das Bestattungsunternehmen informiert. Die Urne wäre etwa 10 Werktage nach dem Tod zur Abholung bereit. Alternativ kann die Bestattungsagentur die Urne per Kurier versenden.
- In den Wochen nach einer FTB werden zwei Dokumente an Ihre Familie oder die benannte Person geschickt:
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- Wicky + Partner verschickt die Sterbeurkunde per Post und vorab einen Scan davon per E-Mail.
Die Sterbeurkunde wird von den Schweizer Behörden ausgestellt. Dieser Vorgang kann bis zu 10 Wochen dauern. - Der zuständige Kanton in der Schweiz verschickt manchmal eine „Nichtanhandnahmeverfügung“ die bestätigt, dass alle Abklärungen ergeben haben, dass die Schweizer Gesetze befolgt wurden. Dieser Brief ist eine reine Formalitätssache und muss nicht beantwortet werden.
- In allen Belangen bezüglich Bestattung und Urkunden sind Wicki und Partner zuständig.
Info@wicky-partner.ch
- Wicky + Partner verschickt die Sterbeurkunde per Post und vorab einen Scan davon per E-Mail.

