Die Schweizer Behörden verlangen eine Reihe an Dokumenten, damit eine FTB (Freitod-Begleitung) stattfinden kann. Kopien dieser Dokumente können beim Online-Antrag hochgeladen werden, die Originale müssen jedoch persönlich, anlässlich der FTB (Freitod-Begleitung), in die Schweiz gebracht werden.
Reisepass oder Personalausweis
- Dies ist das Dokument das Sie benötigen um in die Schweiz einzureisen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Scan oder ein gutes Foto davon hochgeladen oder per Email an gesendet haben.
- Haben Sie bitte unbedingt diesen Ausweis bei sich, am Tag Ihrer FTB bei Pegasos
Wohnsitznachweis
(Stromrechnung oder Ähnliches)
Falls verheiratet:
Ihre Geburtsurkunde
(die “lange” Version mit vollständigen Namen der Eltern)
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
Heiratsurkunde
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
Geburtsurkunde des Ehepartners
(die “lange” Version mit vollständigen Namen der Eltern)
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
Falls alleinstehend:
Ihre Geburtsurkunde
(die “lange” Version mit vollständigen Namen der Eltern)
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
Eidesstattliche Erklärung
- Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Worte enthalten: “Ich erkläre hiermit, dass ich niemals verheiratet war.”
- Die Erklärung muss auch den vollständigen Namen, Geburtsdatum und Wohnadresse des Antragstellers, sowie den Namen der Eltern beinhalten.
- Sie muss unterschrieben sein, mit Ort und Datum, innerhalb von 6 Monaten vor Ihrer FTB.
Falls verwitwet:
Ihre Geburtsurkunde
(die “lange” Version mit vollständigen Namen der Eltern)
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.
Sterbeurkunde des Ehepartners (Kopie reicht)
Falls geschieden:
Ihre Geburtsurkunde
(die “lange” Version mit vollständigen Namen der Eltern)
- Muss seit weniger als 6 Monaten vor Ihrer FTB neu ausgestellt worden sein.
- Muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.