Das Schweizer Recht regelt die Sterbehilfe in mehreren wichtigen Punkten.
Vorschriften für eine Freitodbegleitung in der Schweiz
WICHTIGE FAKTOREN DES SCHWEIZERISCHEN GESETZES
- Das Schweizer Strafgesetzbuch erlaubt Beihilfe zum Suizid, sofern die Motive des Helfers nicht eigennützig sind..
- Die Person, die Sterbehilfe beantragt, muss über Folgendes verfügen:
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- Urteilsfähigkeit (Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf den Wunsch zu sterben).
- Sie müssen die „Tatherrschaft“ über ihr Sterben haben, das heisst die Infusion selbst öffnen.
(siehe Art. 115 StGB des Schweizerischen Strafgesetzbuches und den Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts BGE 133 I 58).

Auswirkungen dieser Faktoren auf eine Freitodbegleitung assistiert durch Pegasos
- Die Person muss bei klarem Verstand sein: Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber bei Pegasos urteilsfähig sind. Wenn jedoch eine neurologische oder psychiatrische Diagnose vorliegt, ist eine Konsultation mit einem Psychiater oder Neurologen erforderlich. Pegasos wird Sie an eine solche unabhängige Fachperson verweisen, wenn Sie keine finden können.
- Die sterbewillige Person selbst muss die Infusion öffnen. Das macht das Sterben zu einem freiwilligen, assistierten Sterben (Freitodbegleitung, FTB), im Gegensatz zu einer ärztlich durchgeführten „Euthanasie“. Pegasos hat ein wichtiges Gerät entwickelt, bei dem eine minime Bewegung die Infusion öffnen kann, und so sogar Tetraplegiker diese selbstverantwortlich öffnen können.
